Versicherungsmakler Tilman Pabel Karlsruhe

Sie haben Fragen?  0721 8313030

Entscheider News Ausgabe 2

Entscheider News


Die wichtigsten Versicherungen für Selbstständige

Versicherungen für Selbstständige

Sie haben den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt? Haben ein kleines Unternehmen gegründet oder sind künftig als Freiberufler Ihr eigener Chef? Bitte denken Sie daran, dass ein unvorhergesehenes Ereignis, ein kleiner Fehler oder technische Pannen verheerende, im schlimmsten Fall existenzbedrohende Folgen haben können. 

weiterlesen...

Was ist, wenn Sie jemandem im Rahmen Ihrer Arbeit materiellen oder körperlichen Schaden zufügen? Was, wenn Sie nach einem Rohrbruch Ihren Job längere Zeit nicht ausüben können? Schützen Sie sich vor solchen und anderen Unwägbarkeiten!

Must-have: die Betriebshaftpflichtversicherung

Als wichtigste Versicherung für alle Selbstständigen gilt die Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflicht greift bei Schäden, die Sie als Gewerbetreibender (oder einer Ihrer Beschäftigten) bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursachen – zum Beispiel, wenn Eigentum eines Kunden beschädigt wird oder er gesundheitlich zu Schaden kommt. Ohne einen solchen Schutz haften Sie unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen!

Für Freiberufler bietet die Berufshaftpflichtversicherung einen vergleichbaren Schutz, vor allem gegen Vermögensschäden. Sie wird auch als reine Vermögensschadenhaftpflicht angeboten. Für manche Berufsgruppen ist eine solche Police obligatorisch (beispielsweise Steuerberater, Architekten, Ingenieure). Aber auch alle anderen Freiberufler sollten sich unbedingt damit absichern.

Als ebenso unverzichtbar gilt die Betriebsunterbrechungsversicherung. Für den Fall, dass Sie Ihre Arbeit nicht fortsetzen können (etwa, weil es gebrannt hat, nach Sturm- oder Leitungswasserschäden) springt diese Versicherung für Löhne und Gehälter, Büromieten und entgangene Gewinne ein. Materielle Schäden, die durch solche und ähnliche Vorkommnisse an Betriebseigentum und Inventar entstehen, lassen sich durch eine Geschäfts- oder Inhaltsversicherung absichern. Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Waren transportieren, sollte Sie auf jeden Fall auch eine Transportversicherung abschließen.

Je nach Branche sind diese Policen sinnvoll

Andere Versicherungen sind je nach Art der beruflichen Tätigkeit wichtig. Dazu zählt eine Maschinenversicherung ebenso wie eine Elektronikversicherung, die für Computer, Server, sonstige Bürotechnik, Waagen, Kassen und anderes vorgesehen ist. Größere Betriebe sollte ihre Führungskräfte außerdem mit einer D&O-Versicherung (D&O = Directors & Officers) gegen teure Fehlentscheidungen absichern.

Zum Schluss noch ein Tipp: Wenn Sie einmal dabei sind, prüfen Sie doch auch gleich, ob Sie im privaten Bereich ausreichend abgesichert sind – etwa mit einer Renten- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung.


Sie sind Unternehmer oder Freiberufler?

Wir sagen Ihnen, welche Versicherungen Sie unbedingt brauchen!

Jetzt Kontakt aufnehmen


D&O-Versicherung: Wichtiger Haftpflichtschutz für Manager

D&O-Versicherung

Risikojob Chef: Wenn Manager, Geschäftsführer und andere Führungskräfte falsche Entscheidungen treffen, hat das oft teure Folgen – für die sie bis zum letzten Cent aus eigener Tasche geradestehen müssen. Vor diesem Hintergrund haben Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten, Top-Positionen mit den besten Leuten zu besetzen. Deshalb schließen viele Betriebe für ihre „Directors & Officers“ eine D&O-Versicherung ab.

weiterlesen...

Darum ist eine D&O-Versicherung so wichtig

Eine solche Police schützt Geschäftsführer und Vorstände, Aufsichtsräte, leitende Angestellte, Revisoren, Compliance-Verantwortliche und andere Mitarbeiter in Führungspositionen vor Schadenersatzansprüchen. Wenn beispielsweise Kalkulationen fehlerhaft ausgeführt wurden, Verjährungsfristen bei finanziellen Forderungen verschlafen oder ungünstige Verträge abgeschlossen wurden, kann das schnell in die Hunderttausende und darüber hinaus gehen. Fachleute des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben errechnet, dass die durchschnittliche Forderungshöhe an Unternehmensverantwortliche (zum Beispiel nach Insolvenzen) bei knapp 7 Millionen Euro liegt.

Nicht einmal die sorgfältigste Arbeit schützt Manager hierzulande vor einem solchen Desaster. Denn in Deutschland gilt die sogenannte „gesamtschuldnerische Haftung“. Das heißt: Die Haftungspflicht besteht auch dann, wenn ein anderes Mitglied des verantwortlichen Führungsgremiums einen Fehler macht. Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn ein Unternehmen mehrere Geschäftsführer hat.

Absicherung ist auch in mittelständischen Unternehmen sinnvoll

Eine D&O-Versicherung empfiehlt sich nicht nur für Großunternehmen. „Auch in mittelständischen Betrieben, die nicht inhabergeführt sind, kann eine solche Versicherung Sinn ergeben“, raten Finanzexperten der Plattform transparent-beraten.de. „Im Verhältnis zum möglichen Schaden sind die Kosten eines solchen Versicherungsschutzes üblicherweise eher gering.“

Die Versicherung springt immer dann ein, wenn eine Führungskraft ihre gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht verletzt und dem Betrieb dadurch ein Schaden entsteht. Sie schützt sowohl vor Ansprüchen aus dem eigenen Unternehmen als auch von Dritten, etwa Aktionären.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die „passive Rechtsschutzversicherung“ von D&O-Policen. Hintergrund: Bei Schadenersatzforderungen gegen Manager kommt es sehr oft zu juristischen Auseinandersetzungen. Die D&O-Versicherung springt deshalb auch bei Gerichtskosten sowie Honoraren für Anwälte und Gutachter ein – im Streitfall ein nicht zu unterschätzender Schutz!


Sind Ihre Führungskräfte vor Haftungsrisiken geschützt?

Gemeinsam finden wir die passende D&O-Versicherung für Ihr Unternehmen!

Jetzt Kontakt aufnehmen


Betriebseinrichtung ausreichend versichern

Inhaltsversicherung

Sie ist so etwas wie eine Hausratversicherung für den Betrieb: Eine Inhaltsversicherung schützt das Inventar eines Unternehmens vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Diebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch, Sturm, Hagel und (je nach Vertrag) weiteren möglichen Katastrophen. Damit sind Maschinen, Werkzeug, Büroeinrichtungen, Waren und Vorräte geschützt – eben die gesamte „technische und kaufmännische Betriebseinrichtung“, wie es im Versicherungsdeutsch heißt. 

weiterlesen...

Eine solche Police – man spricht auch von Inventar-, Geschäftsinhalts-, Betriebs- oder Gewerbeinhaltsversicherung – sollte jedes Unternehmen haben, auch kleine und mittlere Betriebe.

Auch fremdes Eigentum kann abgesichert werden

Ersetzt wird im Falle eines Schadens meist der Neupreis der beschädigten oder zerstörten Sachen. Sogar fremdes Eigentum, das Sie in Ihrem Betrieb lagern, kann durch eine Inhaltsversicherung abgesichert werden. Voraussetzung ist, dass diese Gegenstände sich aus betrieblichen Gründen im Unternehmen befinden. Zum Beispiel, weil sie der Eigentümer Ihnen vorübergehend zur Reparatur oder Wartung überlassen hat, oder wenn es sich um Besitz von Mitarbeitern handelt, den diese üblicherweise mit in den Betrieb bringen (Arbeitskleidung, Taschen und so weiter).

Wichtig: Beim Abschluss einer Inhaltsversicherung sollten Sie genau darauf achten, dass die vereinbarte Versicherungssumme hoch genug ist. Liegt sie unter dem tatsächlichen Wert des betrieblichen Inventars (gegebenenfalls inklusive Fremdeigentum), besteht eine sogenannte Unterversicherung. Kommt es dann zu einem Schaden, so wird dieser von der Versicherung nur anteilig ersetzt – auf einem Teil der Kosten bleiben Sie also sitzen.

So vermeiden Sie eine Unterversicherung

Obwohl es gerade für junge Start-ups verlockend ist, Versicherungsbeiträge durch eine moderate Versicherungssumme möglichst niedrig zu halten, sollte die Deckungssumme, wie sie auch genannt wird, immer dem Wert des Betriebseigentums entsprechen. Alles andere hieße, am falschen Ende zu sparen. Manche Versicherer bieten aber auch Policen an, die ausdrücklich auf die sogenannte „Einrede wegen Unterversicherung“ verzichten. Dann bekommen Sie den gesamten Schaden ersetzt, auch wenn eigentlich Unterversicherung vorliegt. Tipp: Achten Sie aber darauf, ob im Vertrag eine Höchstgrenze genannt wird. Manchmal greift der Einredeverzicht nämlich nur bei kleineren Schäden.


Hat Ihr Betrieb die richtige Inhaltsversicherung?

Lassen Sie uns Ihre Police vor allem auf Unterversicherung prüfen!

Jetzt Kontakt aufnehmen


Änderungen bei der Haftpflicht für Juristen

Haftpflicht für Juristen

Als Rechtsanwalt wissen Sie, wie wichtig die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für Ihren Berufsstand ist. Auch bei größter Sorgfalt kann immer mal ein Fehler passieren – die entsprechende Police schützt Sie dann vor den finanziellen Folgen.  Was aber vielleicht noch nicht allen Anwälten klar ist: Die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) am 01.08.2022 hat unter Umständen auch Auswirkungen auf die Berufshaftpflicht, etwa auf die Höhe von Deckungssummen. 

Weiterlesen...

Worum geht es? Betroffen von der Reform sind neben Anwältinnen und Anwälte auch Steuerberater und Patentanwälte. Zentrale Änderung: Sie können sich nun leichter zu interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften, kurz: BAGs, zusammenschließen. Solche BAGs müssen durch die Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Anwälte können eine BAG gemeinsam mit anderen Anwälten, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sowie mit Angehörigen von freien Berufen gründen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die BRAO-Reform sieht eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für jede BAG vor.

Diese Mindestversicherungssummen gelten für BAGs

Bei den Versicherungssummen hat der Gesetzgeber je nach Art der Berufsausübungsgesellschaft unterschiedliche Mindesthöhen festgelegt. So ergeben sich nach dem BRAO und der Patentanwaltsordnung folgende Mindestversicherungssummen:

  • BAGs ohne Haftungsbeschränkung: 500.000 Euro
  • BAGs mit Haftungsbeschränkung und bis zu zehn Berufsträgern: eine Million Euro
  • BAGs mit Haftungsbeschränkung und mehr als zehn Berufsträgern: 2,5 Millionen Euro

Für Steuerberater gibt es keine Differenzierung nach der Anzahl der Berufsträger. Bei BAGs mit Haftungsbeschränkung liegt die Mindestversicherungssumme hier immer bei einer Million, bei Gesellschaften ohne Haftungsbeschränkung bei 500.000 Euro.

Persönliche Versicherung auch in BAG obligatorisch

Für Rechtsanwälte in Einzelkanzleien besteht in puncto Versicherungssumme kein Handlungsbedarf. Die bisherige Versicherungspflicht für Anwälte und Steuerberater bleibt wie bisher bestehen. Für diesen Personenkreis ist es dennoch ratsam, Policen regelmäßig checken zu lassen und die Versicherungssumme gegebenenfalls anzupassen. Was Sie ebenfalls wissen sollten: Auch in einer BAG brauchen Rechtsanwälte weiterhin ihre persönliche Berufshaftpflichtversicherung. Eine Überprüfung Ihrer bestehenden Verträge kann in der aktuellen Situation auf keinen Fall schaden!


Hat die BRAO-Reform Auswirkungen auf Ihre Berufshaftpflichtversicherung?

Lassen Sie uns prüfen, ob Deckungssummen angepasst werden müssen!

Jetzt Kontakt aufnehmen


Sie haben Fragen?

Vorname, Name: *
E-Mail: *
Telefon:
Ihre Mitteilung *
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 

Entscheider News per E-Mail

Erhalten Sie die Entscheider News per E-Mail und bleiben Sie so immer aktuell informiert.